Das Wichtigste in Kürze
Einen Zusatzfahrer zu einer Buchung hinzuzufügen, da zum Beispiel der eingetragene Hauptfahrer nicht immer fahren möchte, ist generell kein Problem. Bereits bei der Buchung können Sie im Buchungsformular angeben, dass ein Zusatzfahrer vor Ort mit eingetragen werden soll.
Nach Abschluss der Buchung wird Ihnen unser Servicecenter eine E-Mail zukommen lassen in der die Kosten für einen Zusatzfahrer, sowie weitere Informationen enthalten sind.
Selbstverständlich können die Kosten für ein solches Extra ebenfalls bereits vor einer kostenpflichtigen Buchung in den lokalen Mietbedingungen eingesehen werden. Beachten Sie bitte, dass die ausgewiesenen Kosten generell Nettobeträge sind und daher vor Ort nochmals die örtlichen Steuern berechnet werden.
Wichtig ist zu wissen, dass ein zusätzlicher Fahrer vor Ort vorstellig sein muss, da dieser seinen Personalausweis und Führerschein im Original vorweisen muss und dass die Kosten für einen Zusatzfahrer vor Ort bei der lokalen Station beglichen werden müssen.
Das heißt ebenfalls, dass ein zusätzlicher Fahrer einen Mietwagen nicht ohne den eingetragenen Hauptfahrer abholen kann, sowie das ein Zusatzfahrer nachträglich bei einer anderen lokalen Mietstation des lokalen Anbieters eingetragen werden darf, sollte dieser nicht direkt bei der Abholung des Mietwagens anwesend sein. Die Gebühr wird generell ab Eintragung des zusätzlichen Fahrers bis zum Ende der gebuchten Mietperiode berechnet.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit direkt bei der Suche nach einen Mietwagen, durch das setzen des Filters, einen kostenfreien zusätzlichen Fahrer, welche im Mietpreis inkludiert ist, zu erhalten.
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Wie wird ein Zusatzfahrer für den Mietwagen angemeldet?
Damit auch ein oder mehrere Mietwagen-Zusatzfahrer durch die Versicherung abgedeckt sind und Sie keine Unsummen zahlen müssen, wenn eine andere Person einen Unfall mit dem Fahrzeug hat, müssen Sie alle Zusatzfahrer des Mietwagens anmelden. Die Anmeldung müssen Sie direkt beim Autovermieter bei der Abholung des Autos erledigen. Sie können aber auch Zusatzfahrer anmelden, wenn Sie schon unterwegs sind. Allerdings müssen Sie dafür zusammen mit dem jeweiligen Fahrer eine Filiale des Mietunternehmens in Ihrer Nähe aufsuchen, denn die Anmeldung muss immer persönlich erfolgen.
Hinweis: Sie können schon bei der Online-Buchung eine Zusatzfahrer-Option angeben. Die entsprechenden Angebote werden dann sofort herausgesucht. Auch in diesem Fall muss der Zusatzfahrer jedoch direkt in der Filiale vorstellig werden, um in den Mietvertrag mit aufgenommen zu werden.
Der Vermieter rechnet die Gebühren entweder pro Anmietung oder pro Tag ab. Dabei sollten Sie bedenken, dass alle Mietwagen-Zusatzfahrer bis zum Ende der Mietdauer eingetragen werden, und Sie die Eintragung nicht zeitlich begrenzen können. Kommt ein Zusatzfahrer allerdings erst später hinzu, bezahlen Sie die Gebühren erst ab dem Zeitpunkt, an dem sich dieser Fahrer in den Mietvertrag eingetragen hat.
Die Versicherung ist selbstverständlich auch erst ab diesem Datum für den Zweitfahrer gültig. Nach der Anmeldung kann der andere Fahrer den Wagen allerdings auch ohne den Hauptfahrer nutzen und sogar am Ende des Mietverhältnisses allein bei dem Vermieter abgeben. Bei der Abholung muss der Hauptfahrer jedoch in jedem Fall mitsamt aller Unterlagen und eigener Kreditkarte vor Ort sein.
Welche Voraussetzungen müssen Haupt- und Zusatzfahrer des Mietwagens erfüllen?
Denken Sie daran, dass sowohl der Hauptfahrer als auch der Zusatzfahrer des Mietwagens den Ausweis/Reisepass und Führerschein im Original für die Anmietung und die Eintragung als Zusatzfahrer in den Mietvertrag mitbringen müssen. Kopien werden von den Mietunternehmen in der Regel nicht akzeptiert. Außerdem muss auch ein Zusatzfahrer den Führerschein mindestens seit 12 Monaten besitzen.
Können mehrere Zusatzfahrer hinzugefügt werden?
Ihnen steht die Möglichkeit offen, gegen weitere Gebühren auch mehr als zwei Zusatzfahrer für den Mietwagen anzumelden. Sollte ein Zusatzfahrer erst später ankommen, und ein anderer Zusatzfahrer zuvor abreisen, können Sie diese Fahrer im Mietvertrag allerdings nicht gegeneinander austauschen. Die Gebühr des ersten Zusatzfahrers muss bis zum Ende des Mietvertrages gezahlt werden.
Hinweis: Sollten Sie bereits unterwegs sein und keine offene Filiale Ihres Vermieters finden, kann in extremen Ausnahmesituationen gegebenenfalls auch eine Ausnahme bei der Anmeldung eines Zweitfahrers gemacht werden.
Wenn der Hauptfahrer zum Beispiel zum Fahren zu krank ist, sollten Sie aber in jedem Fall zunächst den Kundenservice Ihres Vermieters telefonisch kontaktieren. Eventuell können Sie sich telefonisch eintragen lassen. Fahren Sie jedoch nicht einfach los, bevor Sie sich mit dem Vermieter in irgendeiner Form abgesprochen haben.
Kann ein Fahrer unter 25 Jahren als Zusatzfahrer für den Mietwagen angemeldet werden?
Um ein Auto zu mieten, müssen Sie nicht nur den Führerschein besitzen, sondern normalerweise auch ein Mindestalter erreicht haben. Bei manchen Anbietern liegt dieses Mindestalter bei 21 Jahren, bei anderen zwischen 25 und 27 Jahren. Auch die Wagenklasse ist hierbei entscheidend. Für Luxusfahrzeuge ist meist ein höheres Mindestalter notwendig als bei Mittelklasse- oder Kleinwagen als Mietwagen. Für junge Zusatzfahrer gilt dasselbe.
Mit einer Jungfahrergebühr können Sie dieses Mindestalter jedoch heruntersetzen. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, hängt wiederum vom jeweiligen Unternehmen und vom Land ab, in dem Sie das Fahrzeug mieten. Die Jungfahrergebühr muss immer pro Fahrer bezahlt werden. Wenn Sie also drei Jungfahrer eintragen, müssen Sie die entsprechenden Gebühren bezahlen. Die Eintragung eines Jungfahrers ist selten online möglich, sondern muss meistens vor Ort in der Filiale bei der Abholung vorgenommen werden. Entsprechend wird auch die Gebühr erst beim Vermieter bezahlt.
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