Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Versicherungen für Ihren Mietwagen sind die Vollkasko-, Diebstahl- und die Haftpflichtversicherung, die obligatorisch in einer Buchung enthalten sind. Abhängig von dem jeweils gewählten Versicherungspaket, haftet der Mieter entweder selbst oder bekommt nach Schadensregulierung von der Versicherung eine Rückerstattung des Schadensbetrags.
Bitte beachten Sie: Detaillierte Versicherungsbedingungen entnehmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Des Weiteren handelt es sich grundsätzlich um eine Rückerstattung des Schadenbetrages, da die Versicherung über den Veranstalter abgeschlossen wurde und nicht über den lokalen Vermieter.
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Eine der wichtigsten Leistungen, die Sie beim Mieten eines Autos dazu buchen müssen, sind umfangreiche Mietwagen-Versicherungen, die verschiedene Szenarien und Probleme abdecken. Auf einer Autofahrt kann viel passieren und wir möchten Ihnen im folgenden Text vorstellen, welche Versicherungen für Sie und Ihre künftige Fahrt notwendig und am besten geeignet sind.
Welche Mietwagen-Versicherungen sind wichtig beziehungsweise unbedingt notwendig?
Auch wenn viele Zusatzversicherungen, mit denen Sie sich gegen Sonderschadensfälle absichern können, optional sind, sollten Sie auf die folgenden Mietwagen-Versicherungen nicht verzichten:
- Vollkaskoversicherung für den Mietwagen:
Mit der Vollkaskoversicherung für den Mietwagen sichern Sie sich gegen Schäden ab, die Sie selbst als Fahrer des Wagens verursachen. Sie gilt als essentielle Mietwagen-Versicherung für die bevorstehende Fahrt, sofern Sie nicht grob fahrlässig handeln. Grob fahrlässig handeln Sie zum Beispiel, wenn Sie das Kühlwasser nicht rechtzeitig nachfüllen und es deswegen zu einem Motorschaden kommt oder Sie den Mietwagenschlüssel verlieren. Wenn infolgedessen ein Dieb auch noch den Mietwagen stiehlt, wird es tatsächlich sehr teuer für Sie.
Differenzieren Sie zwischen der Vollkaskoversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung. Generell lässt sich aber sagen, dass sich die Leistungen der verschiedenen Versicherungspakete von Anbieter zu Anbieter, Angebot zu Angebot und von Land zu Land unterscheiden. Achten Sie deswegen genau darauf, was durch diese Mietwagen-Versicherung abgedeckt ist, wenn Sie einen Wagen mieten. Nur auf diese Weise erleben Sie keine bösen Überraschungen, sollte es zu einem Schadensfall kommen. Die Summe der Selbstbeteiligung hängt meistens von der Fahrzeugklasse und dem Mietwagenunternehmen ab.
Hinweis: Auch wenn Sie sich für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden, wird die Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall zunächst vom Vermieter einbehalten. Sobald der Schadensfall geklärt ist, bekommen Sie den Betrag jedoch vom Veranstalter zurückgezahlt.
- Haftpflichtversicherung:
Bei Schäden an Objekten oder Personen außerhalb des Mietwagens sind Sie durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine möglichst hohe Deckungssumme ist empfehlenswert, auch wenn diese Versicherung in den USA extrem günstig sein kann. In vielen europäischen Ländern gibt es dagegen sogar einen Mindestbetrag für die Deckungssumme dieser Mietwagen-Versicherung, während in Südamerika und in asiatischen Ländern diesbezüglich kaum gesetzliche Regelungen bestehen.
- Diebstahlversicherung:
Selbst wenn die Diebstahlversicherung bei Schlüsselverlust wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlt, lohnt sie sich dennoch. Potenzielle Diebe sind nicht auf einen gestohlenen oder verlorenen Schlüssel angewiesen. Ihnen stehen andere Mittel und Wege offen, sich Zugang zu Ihrem Mietwagen zu verschaffen und loszufahren. Wie bei der Vollkaskoversicherung steht Ihnen eine Option mit und eine ohne Selbstbeteiligung offen. Bei der Diebstahlversicherung ist die Selbstbeteiligung allerdings sehr viel kostspieliger. Deswegen ist die Mietwagen-Versicherung gegen Diebstahl ohne Selbstbeteiligung empfehlenswerter.
Achtung: Wenn Gegenstände aus Ihrem Mietfahrzeug entwendet wurden, zahlt die Diebstahlversicherung nicht.
- Glas- und Reifen-Versicherung:
Das Glas der Fenster, die Reifen, das Dach und der Unterboden können ebenfalls beschädigt werden. Das kann während der Fahrt geschehen oder wenn Sie das Fahrzeug abgestellt haben. Leider deckt die Vollkaskoversicherung solche Schäden meistens nicht ab. Sehen Sie sich in jedem Fall die Versicherungsbedingungen noch einmal genauesten an und prüfen Sie, was alles abgedeckt ist. Falls diese spezifischen Bereiche nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, können Sie eine Glas- und Reifenversicherung abschließen. Aber auch bei dieser Mietwagen-Versicherung sollten Sie noch einmal nachprüfen beziehungsweise nachfragen, ob das Dach und der Unterboden ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen.
Warnung: Machen Sie sich am besten schon im Vorhinein Gedanken darüber, welche Mietwagen-Versicherungen und Zusatzversicherungen für Sie geeignet sind. Lassen Sie sich keine Zusatzversicherungen vor Ort bei der Anmietstation andrehen, die Sie nicht benötigen oder möchten. Es kommt leider immer mal wieder vor, dass manche Vermieter den Preis nach oben treiben möchten. Deswegen ist es wichtig, sich genau zu informieren und auf Ihren Mietwagen-Voucher zu beharren, auf dem alle gebuchten Mietwagen-Versicherungen vermerkt sind. Schließen Sie wirklich nur Zusatzversicherungen ab, wenn es erforderlich ist, zum Beispiel wenn das Risiko von Steinschlägen, Unwetter oder Hagel besteht.
Wer ist in der Mietwagen-Versicherung eingeschlossen?
Normalerweise ist nur der Hauptfahrer von den Mietwagen-Versicherungen abgedeckt. Hierbei handelt es sich um die Person, die als Hauptfahrer im Mietvertrag eingetragen ist und den Mietwagen bezahlt hat. Wenn eine andere Person den Wagen zwischendurch fahren wird, sollten Sie diesen Zusatzfahrer dringend gegen eine Gebühr in den Mietvertrag eintragen lassen.
Wenn eine andere, nicht angemeldete Person außer Ihnen den Wagen fährt und zum Beispiel ein Unfall geschieht, ist ein eventueller Schaden nicht durch die Versicherung abgedeckt, was hohe Kosten nach sich ziehen kann.
Melden Sie dagegen eine oder mehrere Personen als Zusatzfahrer an, können Sie sich bei längeren Fahrten abwechseln. Jeder Zusatzfahrer kann den Mietwagen ohne Ihr Beisein nutzen und weiterhin den Versicherungsschutz genießen. Das ist umso praktischer, wenn Sie vielleicht früher abreisen müssen und das Mietfahrzeug später abgegeben werden muss. Diese Aufgabe kann nämlich auch einer der angemeldeten Zusatzfahrer übernehmen, ohne dass Sie sich Sorgen um eventuelle Schäden machen müssen.
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