Das Wichtigste in Kürze
Sollte besonders fahrlässiges Verhalten zu Schäden am Mietwagen, an Personen oder anderen Gegenständen führen, besteht oftmals kein Versicherungschutz.
Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn eine im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wird wie zum Beispiel durch:
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Nutzung des Handys während der Fahrt
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Wenn fahrlässiges Verhalten dazu führt, dass Schäden an einem Mietwagen entstehen, wird offiziell von „grober Fahrlässigkeit“ gesprochen. Dasselbe gilt für Schäden an Personen oder Gegenständen. Was genau zur Fahrlässigkeit gehört und was Sie bei Ihrem Mietwagen beachten sollten, erfahren Sie hier. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass unsere Informationen keine Rechtsberatung ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Mietwagen-Fahrlässigkeit: Zahlt die Vollkaskoversicherung?
Generell ist eine Vollkaskoversicherung dafür da, die bei einem Unfall entstandenen Kosten zu übernehmen. Wenn allerdings grobe Fahrlässigkeit vorliegt, zahlen viele Versicherungen nicht. Das heißt, Sie müssten den Schaden in diesem Fall selbst zahlen.
Was sagt das Gesetz zur Mietwagen-Fahrlässigkeit?
Die ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, 131 besagt, dass grob fahrlässig handelt, wer:
- „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste.“
Mit dieser juristischen Formulierung sind Handlungen gemeint, die ein vernünftiger Mensch unterlassen würde. Hierzu gehört das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Wer bei einer roten Ampel weiterfährt, handelt laut dieser Rechtsprechung ebenfalls grob fahrlässig. Doch es gehören auch Tätigkeiten dazu, die auf den ersten Blick nicht so schlimm erscheinen. So ist auch das Verstellen des Autositzes während der Fahrt grob fahrlässig.
Gibt es Unterschiede zwischen Fahrlässigkeit beim Mietwagen und beim eigenen Auto?
Das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gehört sowohl beim eigenen Fahrzeug als auch beim Mietwagen zur groben Fahrlässigkeit.
Bei der Buchung und Nutzung eines Mietwagens kommen viele weitere Aspekte dazu, die bei dem eigenen Fahrzeug meist keine Rolle spielen. Hierzu gehört zum Beispiel das Verlieren des Mietwagenschlüssels. Wenn die Schlüssel für den Mietwagen verloren gehen oder sogar geklaut werden, kann im Zweifelsfall der Mieter des Wagens zur Rechenschaft gezogen werden.
Es kann auch grob fahrlässig sein, wenn die Konditionen des Mietvertrags nicht beachtet werden. Auch wenn ein erforderlicher Polizeibericht nicht eingereicht wird, kann dies als grobe Fahrlässigkeit beim Mietwagen-Gebrauch gelten. Halten Sie sich also immer an die Vertragsbedingungen und Sondervereinbarungen mit der Autovermietung.
Fahrlässigkeit beim Mietwagen: Was ist das „Alles-oder-nichts-Prinzip“?
Dieses Prinzip wurde früher angewandt, gilt aber heute nicht mehr. Damit ist gemeint, dass die Verträge von den Kfz-Versicherungen früher spezielle Klauseln enthalten haben. Dadurch waren die Versicherungen berechtigt, die Erstattung des Schadens bei grober Fahrlässigkeit abzulehnen. In dieser Form ist das heute nicht mehr möglich. Solche Klauseln sind seit dem 01.01.2008 nicht mehr rechtskräftig.
Ein Fall aus dem Jahr 2011 zeigt außerdem, dass pauschale Formulierungen unwirksam sind. Ein Fahrer fährt mit seinem Mietwagen zu schnell und auch noch alkoholisiert. Als er von der Fahrbahn abkommt, erleidet das Mietauto einen Totalschaden. Die Autovermietung verklagt den Fahrer und fordert eine vollständige Erstattung des Schadens aufgrund von grober Fahrlässigkeit. Der Bundesgerichtshof gibt der Vermietung zwar Recht, der Fahrer wird aber zunächst nur zur Zahlung der Selbstbeteiligung verurteilt.
Mietwagen-Fahrlässigkeit: Welche Vorschriften gelten heute?
Heute wird die Schwere der Fahrlässigkeit beim Mietwagen-Gebrauch in jedem Fall einzeln bewertet. Wenn ein Unfall passiert, entscheidet das Gericht, wie schwer die Schuld des Mietwagenfahrers war. Es legt fest, ob und wie viel die Versicherung zahlen muss. Bei der Entscheidung des Gerichts werden mehrere Aspekte berücksichtigt. Es wird zum Beispiel einbezogen, wie viel Erfahrung der Fahrer hat und ob er sich im Ort auskennt. Das Gericht entscheidet, ob der Fahrer des Mietwagens nur die Selbstbeteiligung oder den gesamten Schaden bezahlen muss.
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