Das Wichtigste in Kürze
Bei der Abholung Ihres Mietwagens wird grundsätzlich ein „Check-Out-Dokument“ von der lokalen Mietstation angefertigt. Hier werden etwaige Vorschäden am Mietwagen festgehalten, so dass Sie bei der Abgabe des Mietwagens nicht für Altschäden belastet werden können.
Wichtig ist hierbei: Bestehen Sie darauf, dass evtl. Vorschäden mit aufgenommen werden, bevor Sie den lokalen Mietvertrag unterzeichnen.
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Was muss ich bei Diebstahl des Wagens unternehmen?
Schritt 1: Prüfen Sie, ob der Wagen ggf. im Parkverbot stand.Schritt 2: Verständigen Sie umgehend die Polizei, lassen Sie sich einen Diebstahlbericht aushändigen.
Schritt 3: Informieren Sie den örtlichen Vermieter über den Sachverhalt. Dieser wird sich bemühen ein Ersatzfahrzeug zu organisieren und klärt mit Ihnen die Versicherungsbedingungen.
Schritt 4: Sofern alle Betroffenen über den Diebstahl informiert sind, brauchen Sie zunächst keine weiteren Schritte unternehmen.
Schritt 5: Wenn Sie mit Selbstbeteiligung gebucht haben, wird der lokale Vermieter Ihre Kaution einbehalten. Der Diebstahl des Mietwagens und die dadurch entstandenen Kosten werden von Ihnen getragen.
Schritt 6: Wenn Sie ohne Selbstbeteiligung gebucht haben, wird der Diebstahl Ihres Mietwagens in der Regel von HAPPYCAR, nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen, bei Ihrem Versicherer geltend gemacht. Nach Prüfung des Sachverhaltes, erhalten Sie eine Rückerstattung der einbehaltenen Kaution.
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